Fachgebiet

Pferderecht

Deutschlandweite Beratung per Telefon, Videochat und Termin in der Kanzlei

Pferde sind nicht nur Tiere, sie sind für viele Menschen Leidenschaft, Lebensinhalt und gleichzeitig eine erhebliche wirtschaftliche Investition. Rund um Pferdekauf, Stallhaltung, Reitunfälle und tierärztliche Behandlungen entstehen immer wieder rechtliche Fragen, die spezialisiertes Wissen erfordern.

Ich bin selbst seit vielen Jahren im Reitsport aktiv und berate Pferdebesitzerinnen und Pferdebesitzer deutschlandweit, persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per Videochat. Mehr über mich erfahren.

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Pferdekaufrecht und Gewährleistung

Der Kauf eines Pferdes ist rechtlich ein Tierkauf und richtet sich nach den allgemeinen Kaufrechtsvorschriften des BGB (§§ 433 ff.) sowie den Sonderregelungen für Tiere (§ 90a BGB). Pferde sind keine Sachen im herkömmlichen Sinne, das Gesetz stellt sie zwischen Sachen und Lebewesen. Was bedeutet das in der Praxis? Ein Pferd kann Mängel aufweisen, die zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht erkennbar waren, etwa verborgene Erkrankungen, Röntgenbefunde oder Verhaltensprobleme, die erst nach einigen Wochen sichtbar werden.

Beim Pferdekauf ist die tierärztliche Ankaufsuntersuchung ein wichtiges Instrument zur Absicherung, aber keine Garantie. Treten nach dem Kauf Mängel auf, kommt es auf Vertrag, Untersuchung, Dokumentation und den konkreten Verlauf an. Ich unterstütze Käufer und Verkäufer dabei, ihre Rechte und Pflichten im Rahmen eines Pferdekaufs klar zu verstehen und, wenn nötig, Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.

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Haftung im Pferdesport

Das Pferd ist nach deutschem Recht ein sogenanntes Luxustier: wer ein Pferd hält, haftet nach § 833 BGB für alle Schäden, die das Tier einem Dritten zufügt, ohne dass ein Verschulden des Tierhalters nachgewiesen werden muss. Diese Tierhalterhaftung ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung und gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Pferd trotz sorgfältigster Haltung Schaden anrichtet.

In der Praxis entstehen Haftungsfragen bei Reitunfällen, beim Umgang im Stall, auf dem Turnier oder beim Transport. Besonders komplex wird die Rechtslage, wenn mehrere Personen beteiligt sind oder Versicherungen die Einstandspflicht bestreiten. Ich berate Pferdehalterinnen, Pferdehalter, Reiterinnen und Reiter zu allen Fragen der Haftung und ordne auch bestehende Versicherungsverträge rechtlich ein.

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Tierarzthaftung

Tierärzte sind Heilberufler und haften wie Humanmediziner für Behandlungsfehler. Wenn ein Pferd durch einen Fehler des Tierarztes, sei es bei der Diagnose, der Behandlung oder der Medikation, zu Schaden kommt oder gar stirbt, stellt sich die Frage, ob der Tierarzt für den entstandenen Schaden aufzukommen hat. Im Unterschied zur Humanmedizin ist die Rechtslage im Tierarztrecht weniger stark durch Rechtsprechung ausgeformt, was die Geltendmachung von Ansprüchen erschwert.

Gerade bei hochwertigen Sportpferden können Behandlungsfehler erhebliche finanzielle und sportliche Folgen haben. Ich unterstütze Pferdebesitzerinnen und Pferdebesitzer dabei, Tierarzthaftungsfälle zu bewerten, Unterlagen zu sichern, Gutachten einzuordnen und berechtigte Schadensersatzansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen.

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Einstellervertrag und Pensionsrecht

Wer sein Pferd in einem Stall einstellt, schließt einen Einstellervertrag mit dem Stallbetreiber. Dieser Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten: Was beinhaltet die Pensionsleistung? Welche Futterqualität wird geschuldet? Wer haftet bei Schäden am eingestellten Pferd durch Mitpferde oder durch Stallpersonal? Was geschieht, wenn das Pferd erkrankt und der Stallbetreiber keinen Tierarzt hinzuzieht?

Viele Einstellerverträge werden formlos oder auf der Basis unzureichender Standardverträge geschlossen, die die wesentlichen Fragen offenlassen. Das führt bei Konflikten zu schwierigen Beweissituationen. Ich berate Pferdebesitzerinnen und Pferdebesitzer bei der Gestaltung und Prüfung von Einstellerverträgen und unterstütze bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Stallbetreiber. Auch Stallbetreiber erhalten Beratung zu einer rechtssicheren Vertragsgestaltung.

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Versicherungsrecht für Pferde

Die Absicherung eines Pferdes durch Versicherungen ist für viele Pferdehalter ein wichtiges Thema. Zu den typischen Pferdeversicherungen gehören die Tierhalterhaftpflichtversicherung (für Schäden, die das Pferd Dritten zufügt), die Pferdekrankenversicherung (für Tierarztkosten bei Krankheit oder Unfall) sowie die Pferdelebenswertversicherung (für den wirtschaftlichen Verlust beim Tod des Pferdes).

Im Versicherungsrecht kommt es häufig zu Streitigkeiten, wenn Versicherungen die Leistung verweigern oder kürzen. Ich überprüfe Versicherungspolicen für Pferde, bewerte Ablehnungsbescheide der Versicherer und setze berechtigte Versicherungsleistungen durch.

Dressurturnier mit Zuschauern – Pferderecht und Reitrecht

Von der Tierarzthaftung bis zum Einstellervertrag: spezialisierte Rechtsberatung für alle Bereiche des Pferderechts, deutschlandweit per Telefon oder Videochat.

So läuft Ihr Fall ab

1

Erstgespräch

Sie schildern Ihren Fall: Pferdekauf mit Mängeln, Reitunfall, Tierarztfehler oder Streit mit dem Stallbetreiber. Ich bringe juristische und persönliche Erfahrung aus der Pferdewelt in die Erstbewertung ein.

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Sachverhaltsanalyse

Kaufvertrag, Ankaufsuntersuchung, Behandlungsberichte oder Einstellervertrag werden geprüft. Bei Bedarf wird ein Sachverständigengutachten koordiniert, um den Sachverhalt belastbar zu dokumentieren.

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Strategie und Beratung

Auf Basis der Unterlagen werden die rechtlichen Möglichkeiten bewertet: Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatzklage, Versicherungsstreit oder Vertragsanpassung. Sie erhalten eine realistische Einschätzung mit Kostentransparenz.

4

Außergerichtliche Lösung

Viele pferderechtliche Streitigkeiten lassen sich durch gezielte Verhandlung klären, ohne ein Gericht zu bemühen. Ich suche eine pragmatische Einigung, schnell und ohne unnötigen Eskalationsaufwand.

5

Gerichtliche Durchsetzung

Scheitert die außergerichtliche Einigung, wird die Forderung gerichtlich geltend gemacht, bis zu einem Urteil, das Ihre Rechte als Pferdebesitzer verbindlich sichert.

Rechtsanwältin Susanne Beck

Ich bin Dressurreiterin und erfahrene Turnierreiterin bis zur schweren Klasse. Dadurch kenne ich nicht nur die emotionale Seite des Pferdesports, sondern auch die Abläufe, wirtschaftlichen Werte und professionellen Anforderungen dahinter. Ich berate Hobbyreiterinnen und Hobbyreiter ebenso wie Menschen, die im Pferdesport professionell unterwegs sind.

Rechtsanwältin Susanne Beck

Pferderecht deutschlandweit

Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten im Pferderecht deutschlandweit per Telefon und Videochat sowie persönlich in der Kanzlei in Mainburg. Vor Ort bin ich besonders gut erreichbar für Mainburg, Ingolstadt, Landshut, Kelheim, Abensberg und Neustadt an der Donau.