Fachgebiet

Verkehrsrecht

Ihre Anwältin bei Bußgeld, Unfall und Fahrverbot in Mainburg

Im dichten Alltag des Straßenverkehrs kann es schnell passieren: eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß, ein Unfall oder schlimmstenfalls eine strafrechtlich relevante Situation. Das Verkehrsrecht ist ein vielschichtiger Rechtsbereich, der Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und Zivilrecht miteinander verbindet.

Rechtsanwältin Susanne Beck berät und vertritt Verkehrsteilnehmer aus Mainburg, Abensberg, Kelheim, Neustadt an der Donau und dem gesamten Landkreis Kelheim, schnell, kompetent und mit dem Ziel, Führerschein und Fahrerlaubnis zu erhalten. Mehr über Ihre Anwältin erfahren.

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Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Bußgeldbescheide werden täglich in großer Zahl ausgestellt: für Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsvergehen, Nutzung des Mobiltelefons am Steuer, Überholen in unzulässiger Situation und viele weitere Ordnungswidrigkeiten. Ein Einspruch kann stets Erfolg haben, insbesondere wenn ein Fahrverbot droht oder berufliche Folgen im Raum stehen.

Rechtsanwältin Susanne Beck prüft Bußgeldbescheide für Mandantinnen und Mandanten aus Mainburg, Abensberg und Kelheim und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrem konkreten Fall passt.

02

Fahrverbot und Führerscheinentzug

Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis kann den beruflichen und privaten Alltag erheblich belasten. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Rechtsanwältin Susanne Beck setzt alles daran, ein drohendes Fahrverbot abzuwenden oder zumindest zu reduzieren. In manchen Fällen gelingt es durch einen erfolgreichen Einspruch, das Fahrverbot vollständig zu beseitigen. In anderen Fällen kann durch geschickte Verfahrensführung, etwa die Verschiebung des Antritts eines unvermeidlichen Fahrverbots auf einen beruflich günstigen Zeitpunkt, der Schaden begrenzt werden. Für Mandantinnen und Mandanten aus Mainburg und der Region, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist dies oft von existenzieller Bedeutung.

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Verkehrsunfall und Schadensregulierung

Nach einem Verkehrsunfall stellen sich für Geschädigte viele Fragen: Wer haftet? Was wird von der Versicherung ersetzt? Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung? Muss ich mit dem Angebot der gegnerischen Versicherung zufrieden sein? Versicherungen haben ein verständliches Interesse daran, Schadensersatzleistungen möglichst gering zu halten, und machen geschädigten Unfallbeteiligten oft Angebote, die weit unter dem tatsächlich zustehenden Schadensbetrag liegen.

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Verkehrsstrafrecht

Wenn eine Verkehrsordnungswidrigkeit in eine Straftat übergeht, gelten die Regeln des Strafrechts. Das kann zum Beispiel bei Alkohol, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs oder fahrlässiger Körperverletzung relevant werden.

Rechtsanwältin Susanne Beck verteidigt Mandantinnen und Mandanten aus Mainburg, Abensberg und dem Landkreis Kelheim in Verkehrsstrafsachen und entwickelt eine Strategie, die den konkreten Vorwurf und die persönlichen Folgen im Blick behält.

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Fahrtenbuchauflage

Wenn bei einer Verkehrskontrolle oder durch ein Blitzerfoto der Fahrer eines Fahrzeugs nicht ermittelt werden kann, weil der Halter schweigt oder keine zuverlässige Auskunft geben kann, droht der Erlass einer Fahrtenbuchauflage durch die Fahrerlaubnisbehörde. Diese verpflichtet den Fahrzeughalter, für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs bis zwölf Monate) sämtliche Fahrten mit dem Fahrzeug vollständig zu dokumentieren.

Eine Fahrtenbuchauflage ist für viele Halter mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden und kann bei Nichteinhaltung sogar zu einer Ordnungswidrigkeit führen. Rechtsanwältin Susanne Beck prüft, ob die Voraussetzungen für die Auflage tatsächlich vorliegen, und hilft Mandantinnen und Mandanten aus Mainburg, Neustadt an der Donau und Kelheim dabei, unberechtigte Fahrtenbuchauflagen erfolgreich anzufechten.

Straßenverkehr – Unfallschaden und Schadensregulierung

Vom Unfallschaden bis zum Verkehrsstrafrecht – Rechtsanwältin Susanne Beck setzt Ihre Ansprüche durch und verteidigt Ihre Fahrerlaubnis.

So läuft Ihr Fall ab

1

Erstgespräch

Sie schildern den Vorfall: Bußgeldbescheid, Unfall, Fahrverbot oder Strafanzeige. Rechtsanwältin Susanne Beck beurteilt die Lage und gibt eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs oder einer Klage.

2

Akteneinsicht und Prüfung

Die relevanten Unterlagen werden angefordert und rechtlich eingeordnet. So lässt sich bewerten, welche Schritte sinnvoll sind.

3

Strategie und Beratung

Auf Basis der Akten wird entschieden, ob Einspruch, Widerspruch oder eine direkte Verhandlung mit der Bußgeldbehörde der beste Weg ist. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Chancen.

4

Außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung

Rechtsanwältin Susanne Beck verhandelt mit Behörden und Versicherungen, stellt Anträge und vertritt Sie, wenn nötig, vor dem Amtsgericht im Ordnungswidrigkeitsverfahren oder vor dem Zivilgericht.

5

Abschluss

Der Fall endet mit Einstellung, reduziertem Bußgeld, Abwendung des Fahrverbots oder vollständigem Schadensersatz, und Sie können wieder unbesorgt am Straßenverkehr teilnehmen.

Rechtsanwältin Susanne Beck

Verkehrsrechtliche Probleme treffen Menschen oft völlig unvorbereitet, und können existenzielle Folgen haben, wenn der Führerschein für den Beruf unverzichtbar ist. Ich kenne die Schwachstellen von Bußgeldbescheiden und Unfallgutachten sehr genau und nutze dieses Wissen konsequent für meine Mandantinnen und Mandanten.

Rechtsanwältin Susanne Beck

Verkehrsrecht in Ihrer Nähe

Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten im Verkehrsrecht aus der gesamten Region: Mainburg, Ingolstadt, Landshut, Kelheim, Abensberg und Neustadt an der Donau. Termine sind persönlich in der Kanzlei in Mainburg, telefonisch oder per Videochat möglich.